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KI im Krankenhaus: Patientendaten schützen

Generative KI für Krankenhäuser und Klinikverbünde – mit Kontrolle über Patientendaten, Modelle und Nachweise

Generative KI kann Krankenhäuser spürbar entlasten: beim Vorbereiten von Arztbriefen, beim Zusammenfassen von Leitlinien, in der Qualitätsdokumentation und in der Verwaltung. Gleichzeitig verarbeiten Kliniken Patientendaten – Gesundheitsdaten, die das Datenschutzrecht besonders schützt und die zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

Der Handlungsdruck ist konkret: Laut Philips Future Health Index 2026 greifen international 64 Prozent der befragten Gesundheitsfachkräfte auf eigene KI-Tools zurück, wenn die Angebote ihres Arbeitgebers ihren Anforderungen nicht genügen. Branchenübergreifend nutzen laut Myra AI Adoption Report 2026 in Deutschland 41 Prozent der Erwerbstätigen, die beruflich mit KI arbeiten, dafür private KI-Accounts.

Krankenwagen

KI-Nutzung im Gesundheitswesen: Worauf es ankommt

Entscheidend ist daher, auf welchem Weg Patientendaten zu einem KI-Modell gelangen – und ob sich das später nachweisen lässt.

Für Krankenhäuser entsteht das Risiko, wenn Patientendaten ohne Schutzstufe, ohne Protokollierung und ohne Geheimhaltungsverpflichtung der Beteiligten an externe Dienste gehen.

Myra AI Workspace setzt hier an: als Privacy-first-KI-Plattform, in der Mitarbeitende vor jedem Absenden sehen, wie ihre Eingabe geschützt wird, und in der Administrierende festlegen, welche Daten welches Modell erreichen.

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Preisreferenz: ab 13 Euro pro Nutzer und Monat zzgl. MwSt.

Funktionsumfang und monatliches Nutzungskontingent variieren je nach Paket; Agents und Workflows sind als Premium-Funktionen verfügbar.

Patientendaten in unkontrollierten KI‑Tools

Ärztlicher Dienst, Pflege, Medizincontrolling und Verwaltung wollen KI nutzen, um Dokumentationsaufwand zu senken. Steht keine freigegebene Lösung bereit, weichen viele auf frei verfügbare Dienste aus. Für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance entsteht dadurch ein blinder Fleck.

Die zentrale Frage daher: Wie lässt sich KI im Klinikalltag produktiv nutzen, ohne Patientendaten an Stellen zu geben, die folgende Anforderungen nicht erfüllen?

Patientendaten in Prompts

Prompts und hochgeladene Dateien enthalten im Klinikalltag schnell Namen, Geburtsdaten, Versichertennummern, Diagnosen oder Befunde. Wird ein Arztbrief in einen frei verfügbaren Chatbot kopiert, gehen Gesundheitsdaten an einen Dritten – in der Regel ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne Geheimhaltungsverpflichtung.

Dass dies kein theoretisches Risiko ist, zeigt der Myra AI Adoption Report 2026: Branchenübergreifend haben 25 Prozent der befragten KI-Nutzenden bereits personenbezogene Daten mit KI bearbeitet, 15 Prozent ausdrücklich vertrauliche oder nicht für KI freigegebene Daten.

Fehlende Nachweise

Ohne zentrale Protokollierung lässt sich später kaum belegen, welche Tools genutzt wurden, welche Daten an welches Modell gingen und welche Schutzmaßnahmen gegriffen haben – weder gegenüber der Datenschutzaufsicht noch bei Audits der Informationssicherheit.

Klinische Verantwortung

Generative KI kann plausibel klingende, aber falsche Aussagen erzeugen. Für Diagnose, Therapie und Medikation bleibt die ärztliche Prüfung unverzichtbar.

Strenge rechtliche Anforderungen

Für Patientendaten greifen mehrere Regelwerke ineinander. Sie regulieren nicht KI als Technologie, sondern die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, die Weitergabe von Berufsgeheimnissen und die Informationssicherheit der Einrichtung:

  • Art. 9 DSGVO: Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Sie dürfen nur unter engen Voraussetzungen verarbeitet werden.

  • § 203 StGB: Berufsgeheimnisträger dürfen Patientengeheimnisse externen Dienstleistern nur offenbaren, soweit deren Mitwirkung das erfordert. Sie müssen dafür sorgen, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

  • § 393 SGB V: Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen und ihre Auftragsverarbeiter dürfen Gesundheitsdaten nur unter bestimmten Voraussetzungen über Cloud-Dienste verarbeiten. Dazu gehören unter anderem: Die Verarbeitung erfolgt im Inland, in der EU oder in einem gleichgestellten Staat; Die datenverarbeitende Stelle hat eine Niederlassung im Inland; Es liegt ein aktuelles C5-Testat vor. Seit dem 1. Juli 2025 muss es grundsätzlich vom Typ 2 sein.

  • § 391 SGB V und NIS-2: Nach § 391 SGB V müssen Krankenhäuser IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik umsetzen, unabhängig von ihrer Größe. Seit dem 6. Dezember 2025 gilt zudem das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Krankenhäuser ab der Schwelle einer „wichtigen Einrichtung“ müssen die Risikomanagementpflichten nach § 30 BSIG erfüllen. Diese Schwelle liegt in der Regel bei 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Die Pflichten erfassen alle IT-Systeme, die für die Versorgung genutzt werden, also auch KI-Systeme.

Für KI-Systeme selbst kommen je nach Einsatz weitere Vorgaben hinzu, etwa aus der EU-KI-Verordnung oder dem Medizinprodukterecht.

Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Myra AI Workspace: Datenschutz, den Sie sehen

Myra AI Workspace ist eine zentrale KI-Arbeitsumgebung für Organisationen mit sensiblen Daten. Sie verbindet eine vertraute Chat- und Projektoberfläche mit Steuerungs- und Kontrollfunktionen: Guardrails, PII-Maskierung, Modellsteuerung, Protokollierung und Budgets.

Zwei Schutzstufen für unterschiedliche Datenklassen

Stufe 1 – Open-Weight-Modelle in der EU für besonders sensible Daten: Myra hostet Open-Weight-Modelle auf eigener Infrastruktur in der EU. In Projekten mit der Zugriffsstufe „Nur lokal“ stehen ausschließlich diese Modelle zur Auswahl; Cloud-Modelle, Websuche und externe Tools sind dort deaktiviert. Für Organisationen mit Air-Gap-Anforderungen oder Vorgaben zur Datenresidenz ist zusätzlich eine On-Premise-Variante verfügbar.

Stufe 2 – PII-Maskierung für Frontier-Modelle: Bei externen Modellen ersetzt der Workspace personenbezogene Daten vor der Übergabe durch Platzhalter und stellt die Originalwerte erst in der Antwort wieder her. Neben Namen, Adressen und Kontaktdaten erkennt er deutsche Kennungen per Prüfziffer, darunter die Krankenversichertennummer der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). In Projekten mit der Stufe „PII-Schutz erforderlich“ ist die Maskierung verpflichtend.

Wichtig für Kliniken: Maskierung ersetzt Kennungen, nicht den medizinischen Inhalt. Diagnosen, Befunde und Verläufe bleiben im Text. Patientenbezogene Inhalte gehören deshalb in Stufe 1.

Neben der Modellauswahl zeigt die Privacy-Pill vor jedem Absenden, wie die nächste Nachricht verarbeitet wird – farbcodiert wie eine Ampel:

🟢 Grün – lokales Modell: Für die Nachricht ist ein von Myra gehostetes Modell gewählt.

🟡 Gelb – maskiert: Ein externes Modell ist gewählt; personenbezogene Daten werden vor der Übergabe maskiert.

🔴 Rot – unmaskiert: Ein externes Modell ohne PII-Schutz ist gewählt. Ein Hinweis warnt vor dem Absenden und bietet, wo verfügbar, den Wechsel auf eine geschützte Route an.

Administrierende können die Maskierung für die gesamte Organisation erzwingen; die Privacy-Pill lässt sich dann nicht mehr ausschalten. Eine Maskierungsvorschau zeigt vor dem Absenden, welche Angaben ersetzt werden.

Weitere Schutzfunktionen

  • EU-Region-Routing: Der Workspace blockiert Anfragen an Modellanbieter außerhalb der EU vor dem Versand und protokolliert je Anfrage, in welcher Jurisdiktion das Modell lief.

  • Request-Logs mit abschaltbarer Inhaltsprotokollierung sowie Ghost Mode ohne Speicherung und ohne Protokollierung.

  • Manipulationssicheres Audit-Log für Admin-Änderungen und Sicherheitsereignisse (kryptografische Hash-Kette).

  • Konfigurierbare Löschfristen und Self-Service-Betroffenenrechte nach Art. 15, 17 und 18 DSGVO.

  • Schutz vor Prompt Injection und Jailbreaks sowie Prüfung ausgehender Tool- und Suchaufrufe auf Kennungen.

  • Single Sign-on (OIDC, SAML), SCIM-Provisionierung, Rollen und Gruppen.

  • SIEM-Integration (u. a. Splunk, Elasticsearch, OpenSearch, Syslog).

  • Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach der EU-KI-Verordnung (AI Act).

  • Vollständiger Exit-Export in offenen Formaten (JSON, CSV).

Welche KI‑Nutzung ist im Krankenhaus vertretbar?

Der folgende Ampel-Indikator ordnet typische KI-Nutzungsszenarien im Krankenhaus ein. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung, zeigt aber, wo die Datenklasse über den zulässigen Verarbeitungsweg entscheidet.

KI-Nutzungsszenario
Bewertung
Einordnung

Öffentliche oder private KI-Accounts mit Arztbriefen, Befunden oder Patientennamen

🔴

Gesundheitsdaten verlassen die Klinik ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Geheimhaltungsverpflichtung nach § 203 StGB und ohne Prüfung nach § 393 SGB V.

Frei verfügbare KI-Tools ohne Freigabe, Richtlinie, Rollenmodell oder Protokollierung – auch für Texte ohne Patientenbezug

🔴

Schatten-IT entzieht sich der Kontrolle durch Informationssicherheit und Datenschutz sowie der Nachweisführung nach § 391 SGB V und BSIG.

Enterprise-KI eines Cloud-Anbieters mit Vertrag, eingesetzt für patientenbezogene Inhalte

🟡

Nur tragfähig, wenn die Anforderungen nach § 393 SGB V, an die Auftragsverarbeitung und an die Geheimhaltungsverpflichtung für die gesamte Verarbeitungskette nachweislich erfüllt sind.

Zentraler KI-Workspace mit verpflichtender PII-Maskierung für Inhalte ohne Patientenbezug, etwa Qualitätsmanagement, Verwaltung oder Recherche

🟢

Geeignet, sofern interne Richtlinien und Schulungen die zulässigen Datenklassen klar regeln.

Zentraler KI-Workspace, externe Modelle mit PII-Maskierung für patientenbezogene Inhalte

🟡

Maskierung entfernt Kennungen, nicht den medizinischen Kontext. Einsatz nur nach Datenschutz-Folgenabschätzung.

Zentraler KI-Workspace mit Projekten „Nur lokal“ auf Open-Weight-Modellen in der EU, aktiviertem EU-Region-Routing, Audit-Log und Löschfristen – oder On-Premise

🟢

Starker Ansatz für patientenbezogene Dokumentation, sofern Auftragsverarbeitung, Geheimhaltungsverpflichtung und Datenschutz-Folgenabschätzung vorliegen.

KI-Ergebnisse fließen ohne ärztliche Prüfung in Diagnose, Therapie oder Medikation ein

🔴

Klinische Entscheidungen erfordern fachliche Prüfung; KI mit medizinischer Zweckbestimmung unterliegt zusätzlich Medizinprodukte- und KI-Recht.

Öffentliche oder private KI-Accounts mit Arztbriefen, Befunden oder Patientennamen

🔴

Frei verfügbare KI-Tools ohne Freigabe, Richtlinie, Rollenmodell oder Protokollierung – auch für Texte ohne Patientenbezug

🔴

Enterprise-KI eines Cloud-Anbieters mit Vertrag, eingesetzt für patientenbezogene Inhalte

🟡

Zentraler KI-Workspace mit verpflichtender PII-Maskierung für Inhalte ohne Patientenbezug, etwa Qualitätsmanagement, Verwaltung oder Recherche

🟢

Zentraler KI-Workspace, externe Modelle mit PII-Maskierung für patientenbezogene Inhalte

🟡

Zentraler KI-Workspace mit Projekten „Nur lokal“ auf Open-Weight-Modellen in der EU, aktiviertem EU-Region-Routing, Audit-Log und Löschfristen – oder On-Premise

🟢

KI-Ergebnisse fließen ohne ärztliche Prüfung in Diagnose, Therapie oder Medikation ein

🔴

Kurzfazit: Krankenhäuser sollten KI weder pauschal verbieten noch ungesteuert freigeben. Der tragfähige Weg ist eine zentrale Arbeitsumgebung, in der die Datenklasse über die Schutzstufe entscheidet und in der alle Mitarbeitenden den Schutzstatus vor dem Absenden sehen.

KI‑Optionen für Krankenhäuser im Faktenvergleich

Die Tabelle vergleicht drei Kategorien von KI-Lösungen für das Gesundheitswesen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen aus einer Webrecherche (Stand: Oktober 2026).

Kriterium
Frontier-LLM direkt
Self-hosted AI (Open Weights, Eigenbetrieb)
Myra AI Workspace

Automatische Maskierung personenbezogener Daten

❌ Nicht Teil der Enterprise-Dienste; erfordert eine vorgelagerte Zwischenschicht

❌ Nur über zusätzliche Open-Source-Bausteine zur PII-Erkennung

✅ Reversible Tokenisierung; Erkennung deutscher Kennungen inkl. Krankenversichertennummer

BSI-C5-Typ-2-Testat

🟡 Nicht durchgängig vorhanden

❌ Kein externer Anbieter; Prüfung des Eigenbetriebs muss selbst erfolgen

✅ BSI-C5-Typ-2-testierte Myra-Infrastruktur

Technische Sperre für Modellanbieter außerhalb der EU

🟡 EU-Datenresidenz vertraglich zugesichert

✅ Daten verbleiben im eigenen Netz

✅ EU-Region-Routing blockiert Anfragen an Modellanbieter außerhalb der EU vor dem Versand

Auditierbarkeit

✅ Admin- und Compliance-Schnittstellen

🟡 Konversationen in eigener Datenbank; Revisionssicherheit selbst herzustellen

✅ Request-Logs und manipulationserkennbares Audit-Log für Admin-Änderungen und Sicherheitsereignisse

Modellauswahl

🟡 Eigene proprietäre Modelle des Anbieters

🟡 Selbst betriebene Open-Weight-Modelle

✅ Mehr als 20 Anbieter-Integrationen plus von Myra gehostete Open-Weight-Modelle

Kostensteuerung je Team und Nutzer

❌ In den Chat-Produkten Abrechnung je Nutzerlizenz, keine granularen Budgets je Team oder Nutzer

❌ Keine nutzungsabhängigen Token-Kosten; Fixkosten für Hardware und Betrieb lassen sich nur kalkulatorisch umlegen, nicht verursachungsgerecht zuordnen.

✅ Verbindliche Budgets und Kostenauswertung je Nutzer

Betriebsaufwand für die Klinik-IT

✅ Vollständig gemanagter Dienst

❌ Hardware, Updates, Patches, Monitoring und Rufbereitschaft im eigenen Haus.

✅ Managed Service; alternativ On-Premise mit Unterstützung durch Myra

Preisorientierung

🟡 Abhängig von Anbieter, Tarif und Nutzung

🟡 Investitions- und Betriebskosten

✅ Ab 13 € pro Nutzer und Monat zzgl. MwSt.

Automatische Maskierung personenbezogener Daten

❌ Nicht Teil der Enterprise-Dienste; erfordert eine vorgelagerte Zwischenschicht

BSI-C5-Typ-2-Testat

🟡 Nicht durchgängig vorhanden

Technische Sperre für Modellanbieter außerhalb der EU

🟡 EU-Datenresidenz vertraglich zugesichert

Auditierbarkeit

✅ Admin- und Compliance-Schnittstellen

Modellauswahl

🟡 Eigene proprietäre Modelle des Anbieters

Kostensteuerung je Team und Nutzer

❌ In den Chat-Produkten Abrechnung je Nutzerlizenz, keine granularen Budgets je Team oder Nutzer

Betriebsaufwand für die Klinik-IT

✅ Vollständig gemanagter Dienst

Preisorientierung

🟡 Abhängig von Anbieter, Tarif und Nutzung

Warum Myra für Krankenhäuser relevant ist

Die Myra Security GmbH mit Sitz in München ist ein deutsches Unternehmen ohne Muttergesellschaft. Seit 2012 schützt Myra Websites, Webanwendungen, APIs und DNS-Infrastrukturen – mit Fokus auf kritische Infrastrukturen, Behörden und regulierte Branchen. Mit Myra AI Workspace überträgt Myra diesen Sicherheits- und Compliance-Anspruch auf die KI-Nutzung.

Vertrauensmerkmale
  • Myra-Infrastruktur BSI-C5-Typ-2-testiert: Die Infrastruktur von Myra ist nach dem Cloud-Kriterienkatalog C5 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit einem Testat vom Typ 2 geprüft. Typ 2 bewertet die Wirksamkeit der Kontrollen über einen Prüfzeitraum.

  • Vom BSI als qualifizierter DDoS-Mitigation-Anbieter gelistet: Das BSI führt Myra Security als qualifizierten DDoS-Mitigation-Anbieter.

  • Geprüft und betrieben auf Myra-Infrastruktur in der EU: Plattform, Guardrails und PII-Erkennung laufen auf Myra-Infrastruktur; bei externen Modellen erfolgt die Verarbeitung beim jeweiligen Modellanbieter.

  • Deutsches Unternehmen ohne Muttergesellschaft: Myra Security unterliegt europäischem Recht.

Vertrauen & Compliance

Geprüft und auf Myra-Infrastruktur in der EU betrieben

Zertifikat ISO 27001 BSI zertifiziert auf der Basis von IT-GrundschutzZertifikat PCI DSSISO 9001BSI C5 Testat Typ2Zertifikat Trusted CloudIDW WPS 951 Typ 2 ZertifikatKRITIS LogoBSIG KRITIS-qualifiziert Logo

KI im Krankenhaus einführen – mit Kontrolle über Patientendaten

KI für das Gesundheitswesen muss Dokumentationsaufwand senken und zugleich Datenschutz, Schweigepflicht und Nachweisführung berücksichtigen. Myra AI Workspace bietet dafür eine zentrale KI-Arbeitsumgebung mit Schutzstufen je Projekt, PII-Maskierung, sichtbarem Schutzstatus und Betrieb auf Myra-Infrastruktur in der EU.

Jetzt Myra AI Workspace kennenlernen – ab 13 € pro Nutzer und Monat zzgl. MwSt.

Zum Myra AI Workspace

FAQ: KI im Krankenhaus und Patientendaten

Grundsätzlich ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO, ein Auftragsverarbeitungsvertrag, die Geheimhaltungsverpflichtung der beteiligten Dienstleister nach § 203 StGB, bei Cloud-Diensten die Anforderungen des § 393 SGB V und in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Private oder frei verfügbare KI-Accounts erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht.