Neu: EU CAPTCHA – DSGVO-konformer Bot-Schutz. Jetzt 3 Monate kostenlos testen.
Stand 01.04.2026
1.1. Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Myra Security GmbH, Landsberger Str. 187, 80687 München („Myra") und deren Kunden („Kunde") in Bezug auf die Erbringung der Myra Dienstleistungen. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden erworbenen Produkt von Myra und der Leistungsbeschreibung dieses Produkts. Myra erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden (Unternehmer). Diese AGB gelten daher nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sondern ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
1.2. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen.
1.3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eines der Myra Produkte unmittelbar digital bestellt oder einen individuell verhandelten Vertrag mit Myra abschließt.
1.4. Diese AGB erhält der Kunde vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis.
1.5. Die AGB stehen ausschließlich in Deutsch oder in Englisch zur Verfügung. Myra hat sich keiner Verhaltenskodizes im Sinne des Artikel 246c Nr. 5 EGBGB unterworfen.
2.1. Funktionsumfang und Leistungserbringung Der Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Produkte und die Inhalte der Leistungserbringung durch Myra ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Produkt- und Leistungsbeschreibungen.
2.2. Ausgeschlossene Verwendungszwecke Die Leistungen von Myra sind nicht konzipiert und bestimmt für die Nutzung oder Weitergabe als Ausrüstung für den Einsatz in Hochrisikobereichen. Dies schließt insbesondere die Nutzung aus für den Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Navigations- und Kommunikationseinrichtungen des Luftverkehrs, direkte Lebenserhaltungssysteme oder Waffensysteme sowie in sicherheitskritischen Bereichen, in denen der Ausfall der Leistungen direkt oder indirekt zum Tod oder zu Verletzungen von Menschen oder zu ernsthaften Umwelt- oder sonstigen physischen Schäden führen könnte. Dem Kunden ist der Einsatz der Leistungen (und die Weitergabe für den Einsatz) in diesen Hochrisikobereichen untersagt.
2.3. Verfügbarkeit Für die Verfügbarkeit des vertragsgegenständlichen Produkts gelten unterschiedliche Zielverfügbarkeiten/SLAs, die sich aus den Produkt- und Leistungsbeschreibungen und der schlussendlich durch den Kunden ausgewählten Zielverfügbarkeit ergeben.
2.4. Einrichtung Der Prozess zur Einrichtung/das Onboarding des jeweiligen vertragsgegenständlichen Produkts ist im Kundenbereich dokumentiert. Unterstützungsleistungen durch Myra sind im Rahmen des Vertragsschlusses besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
2.5. Support Für den Kundensupport durch Myra gelten, je nach gewähltem vertragsgegenständlichem Produkt, unterschiedliche, teilweise kostenpflichtige Optionen, die sich aus dem Vertrag ergeben.
2.6. Dokumentation Soweit nicht anders vereinbart, schuldet Myra nur die Bereitstellung einer online verfügbaren Dokumentation. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
2.7. Änderungen an den Diensten Myra ist berechtigt, das vertragsgegenständliche Produkt aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern oder anzupassen, insbesondere zur Verbesserung der Funktionalität, zur Anpassung an technische Entwicklungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Änderungen, die die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts erheblich verschlechtern, wird Myra dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform ankündigen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung als akzeptiert.
3.1. Der Kunde wählt im Rahmen eines digitalen oder klassischen (manuellen) Bestellprozesses eines der angebotenen Produkte aus.
3.2. Die Bezahlung des Produkts erfolgt gemäß der durch Myra angebotenen und durch den Kunden ausgewählten möglichen Zahlweisen.
3.3. Für den Fall, dass Myra für ein Produkt keine unmittelbare Zahlung im Rahmen des Bestellprozesses anbietet, wird ein Individualvertrag zwischen dem Kunden und Myra geschlossen, aus welchem sich individuelle Preise, Zahlungsmodalitäten und Laufzeiten ergeben.
3.4. Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. Aus dieser ergibt sich auch, in welchem Turnus sich der Vertrag wiederkehrend automatisch verlängert, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
3.5. Die konkreten Preise/Gebühren und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem gewählten vertragsgegenständlichen Produkt und dem gewählten Zahlungsplan (z.B. monatlich oder jährlich im Voraus).
3.6. Myra ist berechtigt, die Preise für kostenpflichtige vertragliche Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich anzupassen. Myra wird diese Preisanpassungen und deren Zeitpunkt dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform bekannt geben. Die Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen; bis zum Wirksamwerden der Kündigung werden die zuletzt gültigen Preise berechnet.
3.7. Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate (i) mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das Doppelte einer monatlichen Grundgebühr erreicht, in Verzug, ist Myra berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren oder nach entsprechender Mahnung in Textform den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Myra behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
4.1. Der Kunde kann über sein Kundenkonto online die Konfigurationen vornehmen, die für die Nutzung der Myra-Dienstleistungen erforderlich sind. Für diese Konfiguration ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird seine Zugangsdaten zum Kundenkonto vertraulich behandeln, regelmäßig ändern und nur autorisierten Personen zugänglich machen, die den Zugang für ihren Arbeitsauftrag zwingend benötigen („need to know"-Grundsatz).
4.2. Der Kunde wird vor Inanspruchnahme der Leistungen die von Myra bereitgestellte Dokumentation lesen und die dort gegebenen Hinweise beachten.
5.1. Myra wird etwaige ihr bei der Leistungserbringung zur Kenntnis gelangten Daten von Kunden oder Endnutzern des Kunden vertraulich behandeln und ausschließlich zur Leistungserbringung nutzen.
5.2. Myra ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen und hierfür das Logo des Kunden zu verwenden (z.B. auf der Website von Myra oder in Marketingmaterialien). Weitergehende Veröffentlichungen, insbesondere Case Studies, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden im Einzelfall. Der Kunde kann die Zustimmung zur Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber Myra widerrufen; bereits veröffentlichte Materialien müssen innerhalb einer angemessenen Frist von vier Wochen entfernt werden. Werden gegenüber Myra rechtliche Ansprüche aufgrund der Referenznennung geltend gemacht, ist Myra berechtigt, die damit verbundenen Kosten dem Kunden zu berechnen, sofern der Kunde die Referenznennung zuvor ausdrücklich genehmigt hat.
6.1. Nach dem Willen und Verständnis der Parteien handelt es sich bei den Leistungen von Myra um dienstvertragliche Leistungen.
6.2. Für den vertraglich geschuldeten Leistungsinhalt ist ausschließlich das Angebot und die Leistungsbeschreibung maßgeblich, nicht jedoch allgemeine Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen von Myra im Vorfeld des Vertragsschlusses oder in Marketing-Materialien von Myra enthaltene Angaben.
6.3. Wird eine Leistung von Myra nicht wie geschuldet erbracht, meldet der Kunde die Schlechtleistung unverzüglich an Myra und erläutert die näheren Umstände des Auftretens. Myra wird die Leistung innerhalb angemessener Frist wie geschuldet erbringen. Myra ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung der zu Grunde liegenden Hard- und Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
6.4. Im Übrigen gelten vorbehaltlich Ziffer 8 die gesetzlichen Regeln zur Schlechtleistung bzw. Mängelhaftung.
7.1. Machen Dritte (einschließlich öffentlicher Stellen) gegenüber Myra Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere mit der Nutzung der vertraglichen Leistungen Rechte Dritter verletzt (z.B. Urheberrechte) hat oder sonst rechtswidrig handelt (z.B. unter Verstoß gegen anwendbare Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten), so gilt Folgendes: Der Kunde wird Myra von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Myra bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Myra von den Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Anwaltskosten zu branchenüblichen Konditionen, freistellen.
7.2. Die Freistellungspflicht des Kunden tritt ein, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.
7.3. Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1 ist, dass Myra den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich in Textform informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Soweit Myra gegen diese Pflichten verstößt, reduziert sich die Freistellungspflicht des Kunden entsprechend.
8.1. Myra haftet
a) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Myra erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie" bezeichnet werden;
b) bei sonstigen Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Myra oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;
c) bei Schäden, die leicht fahrlässig von Myra verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. Anfragen von Kunden werden von Myra überhaupt nicht mehr bearbeitet).
Im Übrigen ist die Haftung von Myra unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen.
8.2. Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe c) haftet Myra nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden (wie in Ziffer 8.3 definiert).
8.3. Die Parteien sehen für die Fälle der Ziffer 8.2 vor, dass der „typischerweise vorhersehbare Schaden" für alle in einem Monat anfallenden Schadensfälle höchstens der Nettovergütung für Myra-Leistungen entspricht, die vereinbarungsgemäß für diesen Monat vorgesehen oder angefallen ist (je nachdem, welcher dieser beiden Beträge der höhere ist).
8.4. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Myra.
9.1. Der Vertrag ist – soweit nicht individualvertraglich anders vereinbart – für eine bestimmte Laufzeit geschlossen („Grundlaufzeit") und verlängert sich anschließend automatisch um einen bestimmten Zeitraum („Verlängerungslaufzeit"), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer im Vorfeld vereinbarten Frist („Kündigungsfrist") zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.2. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt in Textform (z.B. per E-Mail) an die im Vertrag genannten E-Mail-Adressen oder schriftlich an den Sitz von Myra. Eine ordentliche Kündigung ist nur zu den vertraglich vereinbarten Terminen gemäß Ziffer 9.1 möglich.
Myra ist zur einseitigen Änderung dieser AGB aus triftigem Grund berechtigt, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen (z.B. neue, bei Vertragsschluss nicht absehbare Angriffsmethoden), Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetzgebung (z.B. zum Datenschutzrecht) oder weil dies aus sonstigen gleichwertigen Gründen erforderlich ist (z.B. Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken). Würde durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht nur unerheblich gestört, so ist die einseitige Änderung nicht zulässig. Myra wird den Kunden auf die neue Fassung der AGB ausdrücklich hinweisen und die Möglichkeit zum Abspeichern der neuen AGB geben. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung der neuen Fassung der AGB außerordentlich mit Wirkung zum Wirksamwerden der geplanten Änderung kündigen wie unter 9.2. beschrieben. Kündigt der Kunde nicht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf diese Folge wird Myra den Kunden in der Mitteilung im Frontend hinweisen.
11.1. Myra ist berechtigt, alle Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Der Kunde wird seine E-Mails regelmäßig abrufen und Myra rechtzeitig über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse informieren.
11.2. Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Myra unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.3. Änderungen eines Vertrages, der auf Basis dieser AGB geschlossen wurde, bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des hier dargestellten Erfordernisses.
11.4. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11.5. Da der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Myra bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke in diesen AGB.
11.7. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachversionen der AGB oder anderer rechtlich relevanter Dokumente ist die deutsche Version maßgebend.
Die AGB treten am 01. April 2026 in Kraft.