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Healthcare

Die digitale Transformation macht auch vor dem Gesundheitswesen keinen Halt und konfrontiert Kliniken, Labore, Pharmahersteller und Betreiber von Gesundheitsportalen laufend mit neuen Herausforderungen. Waren Patientendaten früher noch in analoger Form als Akte oder Karteikarte archiviert, gilt es heutzutage, die digitalisierten Informationen vor unberechtigten Zugriffen und böswilliger Manipulation zu schützen. Zumal Cyberkriminelle vermehrt Kliniken und Labore als lukrative Ziele für ihre Angriffe ausgemacht haben. Speziell seit dem Beginn der Corona-Pandemie ist die Anzahl von Attacken auf Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen laut Bundesinnenministerium auf einem neuen Höchststand. IT-Sicherheit im Gesundheitswesen ist daher ein akutes Thema für alle beteiligten Akteure.

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Angepasste Schutzkonzepte für die Digitalmedizin

Neue Teilbereiche wie die Telemedizin erfordern eine sichere und stabile Verbindung zwischen Ärzten und Patienten. Störungen, Ausfälle oder Sabotage gefährden hier direkt die Gesundheit des Einzelnen. In kritischen Situationen zählt jede Sekunde: Verzögern Angreifer den Zugriff auf wichtige Informationen in DiGA-Apps oder Healthcare-Portalen, kann das schwere Auswirkungen auf die Behandlung von Patienten haben. Manipulieren Cyberkriminelle etwa die Messwerte von E-Health-Sensoren zu Blutdruck, Herzrate oder Zuckerwert, drohen schwere gesundheitliche Schäden für den Betroffenen.

02

Höchste Sicherheits- anforderungen sichern Leib und Leben

Daher muss das Gesundheitswesen wie keine andere Branche seine digitalen Systeme auf Sicherheit und Stabilität trimmen. Deshalb verpflichtet auf regulatorischer Seite das IT-Sicherheitsgesetz die Betreiber von KRITIS-relevanten Krankenhäuser, Laboren und anderen Einrichtungen dazu, ihre Prozesse nach dem Stand der Technik bestmöglich abzusichern. So müssen etwa die digitalen Krankenhausinformationssysteme (KIS) in Kliniken redundant über Notfallpläne abgesichert sein, damit wichtige Patienten- und Behandlungsdaten jederzeit auch bei Ausfällen oder Angriffen zugänglich sind. Den Schutz sensibler Patientendaten regelt indessen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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03

Healthcare ist KRITIS

Kommen infolge von Fahrlässigkeit Patientendaten abhanden oder fallen unzureichend abgesicherte Systeme aufgrund einer Hackerattacke aus, drohen für die Verantwortlichen empfindliche Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Das Strafmaß reicht bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes – je nachdem, welche Summe höher ausfällt.

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