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Pflichten, Risiken und Fristen

EU AI Act für Unternehmen

Der EU AI Act gilt seit August 2024 als weltweit erster umfassender Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Ursprünglich sollten ab dem 2. August 2026 die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme vollumfänglich greifen. Der sogenannte Digital Omnibus verschiebt diesen Stichtag nun auf Dezember 2027. Die entsprechende Änderungsverordnung ist seit dem 27. Juli 2026 offiziell in Kraft. 

Für Unternehmen ändert sich damit der Zeitplan, nicht aber die Notwendigkeit, sich vorzubereiten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Risikoklassen, Pflichten und Fristen des EU AI Act und zeigt, was Unternehmen jetzt konkret beachten sollten.

Mehrere Hexagons mit Symbolen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EU AI Act, auch KI-Verordnung genannt, ordnet KI-Systeme EU-weit vier Risikoklassen zu: unzulässig, hoch, begrenzt und minimal.

  • Verbotene Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht gelten bereits seit Februar 2025, Pflichten für General-Purpose-KI seit August 2025.

  • Der Digital Omnibus verschiebt die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme auf den 2. Dezember 2027 und für produktintegrierte Hochrisiko-KI-Systeme auf den 2. August 2028.

  • Transparenzpflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte bleiben zum 2. August 2026 bestehen.

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act, auf Deutsch auch KI-Verordnung oder KI-VO, ist die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates. Er bildet den ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz und trat am 1. August 2024 in Kraft.

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je größer das Risiko eines KI-Systems für die Grundrechte, die Sicherheit oder die Gesundheit ausfällt, desto strenger werden die Pflichten. Als EU-Verordnung gilt der AI Act unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Anders als eine Richtlinie müssen ihn die Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht überführen. Für die Aufsicht und die Durchsetzung benötigt Deutschland dennoch nationale Behörden und Bußgeldregelungen, die im KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) geregelt sind.

Vom Datenschutz nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) grenzt sich der EU AI Act klar ab: Während die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, nimmt der AI Act gezielt die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von KI-Systemen in den Blick. Auch zu Regelwerken wie der NIS-2-Richtlinie, welche die Cybersicherheit von Betreibern kritischer Anlagen adressiert, besteht eine sachliche Abgrenzung, obwohl sich beide Regelwerke bei der praktischen Umsetzung häufig überschneiden.

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Für wen gilt der EU AI Act?

Der EU AI Act betrifft deutlich mehr Unternehmen, als der Name zunächst vermuten lässt. Die Verordnung unterscheidet vier zentrale Rollen entlang der KI-Wertschöpfungskette:

  • Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt.

  • Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein, etwa ein Unternehmen, das ein KI-Tool zur Bewerberauswahl nutzt.

  • Einführer bringen KI-Systeme aus Drittstaaten in die EU.

  • Händler stellen KI-Systeme auf dem Markt bereit, ohne sie selbst zu entwickeln oder einzuführen.

Für Anbieter gilt das Marktortprinzip: Wer ein KI-System in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, fällt unter die Verordnung, unabhängig vom Unternehmenssitz. Für Betreiber zählt die Niederlassung in der EU. Der AI Act gilt sogar für Unternehmen ohne jeden eigenen EU-Bezug, wenn jemand in der EU das Ergebnis ihres KI-Systems nutzt, etwa eine im Ausland erstellte Bewertung oder einen Score .

Besonders betroffen sind Unternehmen aus regulierten und KRITIS-nahen Branchen wie dem Finanz- oder dem Gesundheitswesen, der öffentlichen Verwaltung oder der Energieversorgung. Gerade hier setzen Organisationen KI häufig für Entscheidungen mit hoher Tragweite ein, etwa bei der Kreditvergabe, der Diagnosestellung oder der Steuerung kritischer Prozesse. Für diese Unternehmen wiegen die Pflichten aus dem AI Act schwerer, weil sie parallel zu bestehenden Vorgaben wie NIS-2 oder DORA (Digital Operational Resilience Act) anfallen.

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Die Risikoklassen des EU AI Act im Überblick

Der EU AI Act ordnet jedes KI-System einer von vier Risikoklassen zu. Diese Einordnung entscheidet, welche Pflichten ein Unternehmen konkret erfüllen muss:

Risikoklasse
Beispiele
Wichtigste Pflichten

Unzulässiges Risiko

Social Scoring, manipulative KI, ungezielte biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum

Verboten seit Februar 2025

Hochrisiko

KI für Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur, Medizinprodukte

Risikomanagement, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung

Begrenztes Risiko

Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Inhalte

Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach Art. 50

Minimales Risiko

Spamfilter, KI in Videospielen, einfache Empfehlungssysteme (beispielsweise „Das könnte Ihnen auch gefallen“-Funktionen)

Keine spezifischen Pflichten, freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen

Unzulässiges Risiko

Social Scoring, manipulative KI, ungezielte biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum

Hochrisiko

KI für Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur, Medizinprodukte

Begrenztes Risiko

Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Inhalte

Minimales Risiko

Spamfilter, KI in Videospielen, einfache Empfehlungssysteme (beispielsweise „Das könnte Ihnen auch gefallen“-Funktionen)

Seit dem Digital Omnibus ergänzt eine weitere neue Praxis die Liste unzulässiger Anwendungen: Ab dem 2. Dezember 2026 verbietet der AI Act zusätzlich KI-Systeme, die gezielt zur Erstellung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen oder missbräuchlicher Abbildungen von Minderjährigen eingesetzt werden.

Neben diesen vier Klassen steht eine weitere, eigene Kategorie: KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI), etwa große Sprachmodelle, die hinter vielen Chat-Anwendungen stehen. Ihre Anbieter müssen unabhängig von der konkreten Anwendung eine technische Dokumentation bereitstellen, eine Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen und eine Urheberrechts-Compliance-Politik einhalten. Für Modelle mit systemischem Risiko, etwa besonders leistungsfähige Foundation-Modelle, sind Risikobewertungen, Sicherheitstests und Vorfallmeldungen zusätzlich verpflichtend.

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Welche Pflichten gelten für Unternehmen nach dem EU AI Act?

Welche Pflichten gelten, hängt von der Risikoklasse und von der Rolle in der KI-Wertschöpfungskette ab. Die folgenden Abschnitte ordnen die wichtigsten Pflichten deshalb vor allem nach Anbietern und Betreibern ein. Das sind die beiden Rollen, in denen sich die meisten Unternehmen wiederfinden.

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen

Anbieter tragen die umfangreichsten Pflichten. Dazu zählen unter anderem:

  • ein Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems (Art. 9)

  • Data Governance sowie die Kontrolle von Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10)

  • technische Dokumentation, die Aufbau und Funktionsweise nachvollziehbar macht (Art. 11)

  • automatische Protokollierung aller relevanten Ereignisse (Art. 12)

  • Transparenzinformationen und eine Gebrauchsanleitung für Betreiber (Art. 13)

  • die technische Möglichkeit zur menschlichen Aufsicht (Art. 14)

  • ein angemessenes Niveau an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)

  • eine Konformitätsbewertung und die Registrierung in der EU-Datenbank vor dem Inverkehrbringen

Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen

Für Betreiber gelten schlankere, aber ebenfalls verbindliche Pflichten nach Art. 26: Sie setzen das System entsprechend der Gebrauchsanleitung ein und betrauen qualifizierte Personen mit der menschlichen Aufsicht.

Dazu gehören die Überwachung des laufenden Betriebs und die Information betroffener Personen sowie gegebenenfalls des Betriebsrats vor dem Einsatz am Arbeitsplatz. Gerade Unternehmen, die keine eigenen KI-Modelle entwickeln, sondern beispielsweise ein externes KI-Tool zur Bewerberauswahl oder Kreditprüfung einsetzen, sollten vor allem diese Betreiberpflichten beachten.

Einführer und Händler treffen vor allem Prüfpflichten: Sie müssen kontrollieren, ob der Anbieter seine Pflichten erfüllt hat, etwa ob CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Gebrauchsanleitung vorliegen, bevor sie ein System in die EU einführen oder auf dem Markt bereitstellen (Art. 23, 24).

Die Pflicht für alle Unternehmen: KI-Kompetenz

Unabhängig von der Risikoklasse gilt bereits seit Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Der Digital Omnibus schwächt den Wortlaut dieser Pflicht leicht ab: Statt ein bestimmtes Kompetenzniveau sicherzustellen, müssen Unternehmen KI-Kompetenz künftig aktiv fördern. Die Pflicht als solche bleibt davon unberührt.

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Fristen: Der Digital Omnibus und der neue Zeitplan

Kaum eine EU-Verordnung wurde kurz nach ihrem Inkrafttreten so grundlegend nachjustiert wie der AI Act. Am 27. Juli 2026, nur wenige Tage vor dem ursprünglich entscheidenden Stichtag, trat die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, bekannt als Digital Omnibus on AI, in Kraft. Sie verschiebt zentrale Fristen und entlastet insbesondere kleinere Unternehmen, ohne die grundsätzlichen Pflichten abzuschaffen.

Das ist der neue Zeitplan: 

  • 1. August 2024: Der EU AI Act tritt in Kraft.

  • 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken nach Art. 5 sowie die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 werden anwendbar.

  • 2. August 2025: Pflichten für General-Purpose-KI-Modelle sowie die Vorgaben zu Governance, benannten Behörden und Bußgeldern greifen.

  • 2. August 2026: Die Kernpflichten aus Art. 50 zur Transparenz bei Chatbots und KI-generierten Inhalten werden anwendbar.

  • 2. Dezember 2026: Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte per Wasserzeichen wird für Bestandssysteme anwendbar. Ab demselben Tag gelten außerdem die neuen, durch den Digital Omnibus ergänzten Verbote gegen nicht einvernehmliche intime KI-Darstellungen und KI-generierte Missbrauchsabbildungen von Minderjährigen.

  • 2. Dezember 2027: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III greifen, 16 Monate später als ursprünglich vorgesehen.

  • 2. August 2028: Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in bereits regulierte Produkte integriert sind (Anhang I), werden anwendbar.

Für kleine und mittlere Unternehmen bringt der Digital Omnibus eine zusätzliche Erleichterung: Sie dürfen die technische Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme reduzieren. Die grundsätzliche Nachweispflicht bleibt davon unberührt.

Die zusätzliche Zeit sollten Unternehmen nutzen. Wer heute bereits KI-Systeme im Hochrisiko-Bereich plant oder einsetzt, verschafft sich mit einer frühzeitigen Vorbereitung einen klaren Vorsprung, sobald die verschobenen Pflichten greifen.

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Bußgelder bei Verstößen

Der AI Act sieht ein dreistufiges Bußgeldsystem vor, das der Digital Omnibus unverändert lässt. Bei Verstößen drohen:

  • bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen verbotene Praktiken (Art. 5)

  • bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen sonstige Pflichten, etwa die Betreiberpflichten nach Art. 26

  • bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für die Übermittlung falscher oder irreführender Informationen an Behörden

Für jede Kategorie gilt jeweils der höhere der beiden Beträge. Der Digital Omnibus passt lediglich den Anwendungsbereich der Erleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen an, für die jeweils der niedrigere Betrag der genannten Prozentsätze oder Summen gilt, und lässt die Bußgeldrahmen selbst unangetastet. Zugleich erhält das europäische AI Office eigene Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse. Damit kann die Behörde direkter durchgreifen, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Vorgaben einhalten.

Hochhäuser in einem Bankenviertel
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EU AI Act in Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur

Auch wenn der AI Act als EU-Verordnung unmittelbar gilt, braucht Deutschland ein eigenes Durchführungsgesetz für Zuständigkeiten und Bußgeldverfahren. Dieses Gesetz, das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), hat der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 10. Juli 2026 zu und am 29. Juli 2026 trat das Gesetz in Kraft.

Mit dem KI-MIG bündelt Deutschland die KI-Aufsicht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese dient als zentrale Koordinierungsstelle, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde für KI in Deutschland und betreibt einen KI-Service-Desk als erste Anlaufstelle für Unternehmen. Für besonders sensible Anwendungsfälle wie die Strafverfolgung oder Migration hat die Bundesnetzagentur eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer (UKIM) eingerichtet. Bestehende Fachaufsichten bleiben parallel zuständig: Wer bislang mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder anderen Fachbehörden zusammengearbeitet hat, bleibt auch unter dem AI Act bei dieser Behörde.

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Zusammenfassung: Was jetzt zählt

Der EU AI Act bleibt trotz Digital Omnibus ein Regelwerk, an dem in der EU kein Unternehmen vorbeikommt, das KI-Systeme entwickelt, einsetzt oder nutzt. Verbotene Praktiken, die KI-Kompetenzpflicht und die GPAI-Pflichten gelten bereits. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme greifen durch den Digital Omnibus zwar erst 2027 und 2028, doch Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit aktiv nutzen. Klären Sie die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, ordnen Sie KI-Systeme den passenden Risikoklassen zu und bauen Sie Governance-Strukturen auf, die auch künftigen Prüfungen standhalten.

Netzwerk Verbindungen

Häufig gestellte Fragen zum EU AI Act

Der EU AI Act, auch KI-Verordnung genannt, ist die erste umfassende EU-weite Regulierung für Künstliche Intelligenz. Er ordnet KI-Systeme nach ihrem Risiko in vier Klassen ein, von unzulässig bis minimal. An diese Klassen knüpft er unterschiedlich strenge Pflichten für Unternehmen.

Über den Autor

Björn Greif

Senior Editor

Über den Autor

Björn Greif startete seine Redakteurskarriere 2006 beim IT-Nachrichtenportal ZDNet. 10 Jahre und exakt 12.693 Artikel später engagierte er sich beim deutschen Start-up Cliqz für mehr Privatsphäre und Datenschutz im Web. Vom Datenschutz zur IT-Sicherheit war es dann nur noch ein kleiner Schritt: Seit 2020 schreibt Björn bei Myra über die neusten Trends und Entwicklungen in der Welt der Cybersecurity.