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DORA: IT-Auslagerung und Dienstleisterwahl

Gesetzgeber und Aufsicht betrachten in der Finanzbranche zunehmend die gesamte Wertschöpfungskette – damit geraten auch IT-Dienstleister in den Fokus der Prüfer. Die DORA-Verordnung sieht sehr strenge Anforderungen für IT-Outsourcing vor. Im Exklusivinterview beantwortet Nils Katzmark, Anwalt und Experte für Aufsichtsrecht, folgende Fragen:

 
✔   Welche regulatorischen Neuerungen formuliert DORA?

✔   Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

✔   Wie lässt sich DORA-Compliance sicherstellen?
 

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Vermeiden Sie teure Bußgelder durch DORA

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist ein wegweisendes Regelwerk der Europäischen Union (EU), das die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors stärken soll. In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Finanzinstitute stark von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängen, zielt DORA darauf ab, operationelle Risiken zu minimieren und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Damit gehen viele Herausforderungen an Finanzdienstleister in den Bereichen IKT-Risikomanagement, Incident Response, Dienstleisterwahl u. v. m. einher. Im Experteninterview klären wir über diese Anforderungen auf.

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