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Datenschutz-Aufsicht geht gegen US-Cloud-Nutzung vor

Datenschutzbehörden gehen verstärkt gegen den unzulässigen Einsatz von US-Cloud-Dienstleistern vor. Die strenge Überprüfung kann jedes Unternehmen aus jeder Branche treffen. Erfahren Sie außerdem im Exklusivinterview mit IT-Rechtsexperte Sebastian Hoegl von KPMG Law:

 
✔   Was Datenschutzbehörden konkret von Unternehmen fordern

✔   Wie Firmen den DSGVO-Vorgaben zur Drittlandübermittlung gerecht werden

✔   Womit Unternehmen beim Thema DSGVO in Zukunft noch rechnen müssen.
 

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Datenschutzaufsicht macht Ernst

Die Nutzung von Cloud-Dienstleistern ist in der heutigen Geschäftswelt weit verbreitet. Doch Unternehmen, die sensible Daten in die USA transferieren, sollten sich bewusst sein, dass die Datenschutzbehörden den unzulässigen Einsatz von US-Cloud-Anbietern verstärkt ins Visier nehmen. Unser Tipp: Informieren Sie sich umfassend über die DSGVO-Vorgaben zur Drittlandübermittlung und setzen Sie geeignete Maßnahmen um, um den unzulässigen Einsatz von US-Cloud-Dienstleistern zu vermeiden. In unserem Interview mit Sebastian Hoegl erhalten Sie wertvolle Tipps und Handlungsempfehlungen.

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